Diabetes Austria
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Folgende Experten stehen Ihnen Rede und Antwort:
 
Univ. Prof. Prim. Dr. Guntram SCHERNTHANER
Vorstand der 1. Medizischen Abteilung Rudolfstiftung Wien

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Prof. Dr. Bernhard Ludvik
Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie und Stoffwechsel

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Prof. Dr. Kinga Howorka

 

Prim. Univ. Prof. Dr. R. PRAGER
Facharzt für Innere Medizin

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Dr. Elisabeth KRIPPL
Internistin und zertifizierte Wundmanagerin

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Mag. Werner Maierhofer, Rechtsanwalt in Wien

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Michael Rust
Versicherungsmakler & Mensch mit Diabetes

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Sprechstunde: Diabetes

Anfrage an Prof. Dr. Kinga Howorka - Werte nicht im Griff

 
 
Ich bin Diabetikerin Typ 2, war aber nie übergewichtig. Seit März 2009 bin ich auf Basis-Bolus Therapie umgestellt. Mein Insulinbedarf erhöht sich jedoch ständig. Im Mai hatte ich eine gynäkoligische Operation und seither bekomme ich meine Werte nicht mehr in den Griff, was mich, da ich mich wirklich darum bemühe, mittlerweile ziemlich deprimiert.
 
Ich konnte mich seither leider gesundheitlich nicht wirklich erholen. Im Juli musste ich wegen eines beherdeten Zahnes Antibiotika schlucken; im September abermals, da eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt wurde. Im Oktober hatte ich Bronchitis und inhalierte Cortison, im Dezember ließ ich mich gegen saisonale Grippe impfen. Trotzdem habe ich zur Zeit wieder einen bronchialen Infekt und nehme nun Antibiotika. Es gelingt mir nicht, meine Werte unter 200 zu bringen; auch fasten hilft nicht. Ich bin es auch leid, immer nur vertröstet zu werden "wenn die Infektion abgeklungen ist, wird sich alles wieder normalisieren". Gibt es wirklich keinen besseren ärztlichen Rat?
 
Brigitte B.

Prof. Dr. Kinga Howorka antwortet:

 
Liebe Frau Brigitte,
 
sowohl eine Infektion als auch eine Cortisontherapie erhöhen den Insulinbedarf ganz massiv. Da Sie mit Ihren Fähigkeiten optimale Dosis zu finden dz schon längere Zeit nicht zurecht kommen, rate ich dringend zu einer FIT Schulung--unsere findet bald an den zwei letzten Wochenenden im Jänner statt, genaue Termine siehe www.diabetes-austria.com oder unsere adresse www.diabetesFIT.org .
 
Es kann sein, dass mit zusätzlicher medikamentöser Therapie wie zB mit Metformin die Situation erheblich verbessert werden kann. Ich kann aber - ohne genau Ihre persönliche Situation (wie Medikation, assozierte Krankheiten und Risikofaktoren wie Blutfette, Blutdruck, Mikroproteinurie, Kreatinin) angeschaut zu haben - keinerlei telemedizinisch akzeptable Therapieänderung empfehlen. Bitte um Verständnis.
 
Dafür ist eben eine strukturierte Schulung da, die Sie zu einer eigenständiger und effektiver Dosisfindung heranführt. Beispiel: Wenn Ihr Fahrzeug ein merkwürdiges Geräusch machen würde, würden Sie auch nicht nur die Werkstätte anrufen, sondern vermutlich selber hin fahren (müssen), um die Situation zu begutachten?;-) - das rate ich auch...lassen Sie den Zucker nicht weiter so hoch schweben;-) alles Liebe!
 

Anfrage an Dr. Elisabeth Krippl - 15 BE pro Tag?

 
 
Bin Typ I-Diabetikerin. In einem Gespräch mit einer anderen Typ I-Diabetikerin habe ich erfahren, dass ihr Arzt gesagt hat, dass die Aufnahme von mindestens 15 BE/Tag “Pflicht“ ist. Ich esse weniger BE/Tag, aber mehr Gemüse und Eiweiß. Nun möchte ich wissen warum das so sein soll. (15BE/Tag)
Renate Z.

Dr. Elisabeth Krippl antwortet:

 
Sehr geehrte Frau Z.!
 
Warum das so sein soll, diese Frage müssen Sie an den Arzt richten, der das empfohlen hat.
Grundsätzlich sollte man das individuell gestalten, fühlen Sie sich wohl, so wie sie jetzt essen? Wie schaut es mit Ihrem Gewicht aus und wie ist Ihre Zuckereinstellung? Wenn das alles paßt, dann machen Sie weiter so wie bisher, falls nicht, sollten Sie sowieso Ihre Situation gemeinsam mit einem Diabetologen optimieren.
 

Anfrage an Dr. Werner Maierhofer - Führerschein (I) ?

 
Ich bin seit 1988 Diabetiker Typ 1 (geb. 1977). Mein Bruder ebenfalls. Beide haben wir den Führerschein befristet und leider ist unser Amtsarzt nicht sehr gesprächsbereit. Atteste und sämtliche Anforderungen wurden besorgt und eingereicht, allerdings ist unser Herr Amtsarzt überzeugt, da Diabetiker lt. Gesetz (?) die Lenkberechtigung nur befristet erhalten! Meine Frage daher:
Wenn ich mit dieser Aussage nicht einverstanden bin und nicht einwillige in die Befristung, wie läuft dieses Verfahren dann weiter bzw. welche Möglichkeiten bestehen auf eine unbefristete Lenkberechtigung?
Mit freundlichen Grüßen
Bianca D.
 

Dr. Werner Maierhofer antwortet:

 Sehr geehrte Frau Bianca D.!
 
Wie Ihnen bekannt ist, müssen Sie vor Erteilung einer Lenkerberechtigung der Behörde ein fachärztliches Gutachten vorlegen, worin Ihre Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges beurteilt wird. Kommt das Gutachten zum Schluss, dass keine Gründe für eine Befristung vorliegen, wird Ihnen eine unbefristete Lenkerberechtigung ausgestellt werden müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine stabile Stoffwechsellage vorliegt.
 
Neben dem Gutachten über den positiven Gesundheitszustand und über die Eignung für einen unbefristeten Führerschein sind weitere Nachweise notwendig:
 
Gute Stoffwechsellage (HbA1c- Verlauf über 2 Jahre ohne gravierende Ausreißer), schriftliche Bestätigung, dass erfolgreich geschult wurde, Abgabe einer Erklärung über eine besondere Sorgfaltspflicht des Diabetikers (z.B. Blutzuckermessung vor Fahrantritt und bei längeren Fahrten zwischendurch), Bestätigung des Nichtvorliegens sonstiger Fahruntauglichkeitsstörungen.
 
Wenn trotz dieser Voraussetzungen entschieden wird, dass Sie keinen unbefristeten Führerschein erhalten, haben Sie die Möglichkeit einer Berufung, deren Erfolgsaussichten wir gut einschätzen.
 
Im Durchführungserlass zum Führerscheingesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie heißt es ausdrücklich, dass lediglich bei Vorliegen berechtigter Zweifel der Behörde hinsichtlich des vom Antragsteller eingeholten positiven fachärztlichen Gutachtens trotzdem ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung des Bewerbers einzuholen sei.
Die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in den letzten Jahren hat oft dazu geführt, dass bei Diabetikern befristete Führerscheine in unbefristete umgewandelt werden mussten. Die Aufhebung der Bescheide über die Befristung hat sich meist auf die mangelnde Begründung der ärztlichen Gutachten gestützt. Eine Befristung des Führerscheins ist nur dann gerechtfertigt, sofern kein stabiler Stoffwechsel vorliegt oder/und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu befürchten ist. Gutachten von Fachärzten, die Sie im Rahmen der Antragstellung vorlegen sind zur Entscheidungsfindung zugelassen und dürfen von einem Amtsarzt nicht ignoriert werden.
 
 

Anfrage an Prof. Dr. Bernhard Ludvik - 

Nächtlicher Unterzucker ungefährlich ?

 
Lieber Herr Professor
 
mein Lebensgefährte ist Diabetiker Typ 1 und ich habe dazu eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt.
Nachts bekommt mein Lebensgefährte öfter mal Unterzucker und meist wache ich dann auf, weil er dann sehr schwitzt. Er selbst kriegt davon oft nichts mit. Er ist dann sehr verwirrt und nicht ganz klar, bis ich zwinge, etwas zu essen oder zu trinken. Ich bezweifle, dass er das allein auf die Reihe kriegen wrde nachts. Der Zucker geht dann auch richtig tief (letzte Nacht
lag der Wert bei 30).
 
Nun meine Frage: Mein Lebensgefährte behauptet, dass der Darm irgendwann automatisch gegenregulieren wrde, ihm also gar nichts passieren könnte, sollte er seinen Unterzucker verschlafen. Im Moment traue ich mich gar nicht, ihn mal für eine Nacht allein zu lassen, aber das wird sich wohl auf Dauer nicht vermeiden lassen. Stimmt es, dass da nichts Schlimmeres passieren kann? Wie tief kann den der Wert gehen, bevor der Darm gegenreguliert und wie gefährlich ist das wirklich?
Ich würde mich sehr ber eine rasche Beantwortung meiner Frage freuen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Sylke
 

Prof. Dr. Bernhard Ludvik antwortet:

Sehr geehrte Frau  Sylke 
 
Die nächtlichen Unterzuckerungen sind sehr gefährlich und Ihr Lebensgefährte sollte sich nicht auf die Gegenregulation verlassen. Zudem sind dann morgendlich und tagsüber die Werte sehr hoch. Er sollte sich unbedingt mit seinem Arzt/seiner Ärztin in Verbindung setzen, dass die abendliche Insulindosis angepasst oder auf ein anderes Insulin gewechselt wird.
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bernhard Ludvik
 
 

Anfrage an Prof. Prim. Dr. Guntram Schernthaner - Alkoholiker?

Der Schwiegervater meiner Tochter ist Diabetiker der Type 2 mit Tabletten und ist aber starker Alkoholiker (ca. 3-4 lt Wein täglich). Da ich selbst Typ 2 Diabetiker mit 2 x täglich Insulin bin möchte ich ihm gerne helfen,
Was gibt es für Möglichkeiten? Franz S.

Prof. Prim. Dr. Guntram Schernthaner antwortet:

 Nicht einfach. Am wichtigsten wäre eine Entwöhnungs-Kur für Alkohol, da ein Diabetes nicht einstellbar ist, solange derartig große Alkoholmengen getrunken werden.

 

Anfrage an das Diabetes Austria Team - Datenweitergabe?

 
Liebes Diabetes Austria Team!
 
Ich leide unter einen massiven Magen- Darmkrankheit, dem Morbus Crohn. Im Zuge der Behandlung mit viel Kortison hat sich ein Diabetes Type 2 eingestellt. Ich habe wegen der massiven Magen- Darmkrankheit auch einen Behindertenpass in den jetzt auch der Diabetes eingetragen wird. Nun habe ich von einer Bekannten gehört, ich solle beim Lohnsteuerausgleich ja nicht den Diabetes angeben, da sonst sein könnte, dass das Finanzamt dies an das Verkehrsamt weitermeldet und ich wegen meinem Führerschein (ich habe den Führerschein schon über 15 Jahre) zum Amtsarzt müsste. Ist das echt so, dass das Finanzamt das weitermeldet? Oder ist das nicht realistisch? Mein Zucker ist gut eingestellt und ich habe im Alltag kaum Probleme. Ich habe als mein Behindertenausweis wegen dem Morbus Crohn ausgestellt wurde auch angegeben, dass diese dem Finanzamt melden dürfen, dass ich einen Behindertenausweis habe und daher entsprechende Kosten absetzen darf. Da ich auf Grund des Diabetes um eine Neufeststellung des Behindertengrades angesucht habe, tragen diese den Diabetes auch in den Behindertenpass ein. Ich habe zwar im Zuge des Ansuchens auf Neufeststellung des Behindertengrades die Weitergabe der Daten (dass ich entsprechende Beträge absetzen darf) widerrufen, doch kann ich nicht nachvollziehen, ob die das wirklich nicht mehr weitergeben. Es würde mich Ihre Meinung interessieren, ob Sie das auch für realistisch halten, dass das Finanzamt die Daten an das Verkehrsamt weitermeldet.
 
Ich danke für Ihre Auskunft.
Reinhard P.
 

Das Diabetes Austria Team antwortet:

 
Lieber Herr P.,
 
keine Sorge. Es gibt ein OGH-Urteil, dass das Finanzamt keine Daten an das Verkehrsamt weitergeben darf. Anlass war ein Fall, in dem ein Diabetiker geklagt hatte. Sie können aber auch mit der Suchfunktion (geben sie "Führerschein" ein) die Geschichte dazu auf unseren Seiten lesen.
 
Ich selbst bin auch Diabetiker, beim Sozialamt aus steuerlichen Gründen als "behindert" eingetragen und habe einen unbefristeten Führerschein, den ich als Diabetiker wieder unbefristet bekommen habe.
 
Sollten Sie wider Erwarten Schwierigkeiten bekommen, melden Sie sich bitte bei uns. Es ist ungesetzlich und wir können Ihnen - sollte etwas passieren - bestimmt zu Ihrem Recht verhelfen.
 
Ich hoffe Ihre Sorgen zerstreut zu haben und bleibe
Mit freundlichen Grüßen
 
 

Anfrage an Prof. Dr. Bernhard Ludvik - Insulinpumpe?

Meine Frage: Mittlerweile kann man mit einer Insulinpumpe die Insulinmengen langsam über dem Tag verteilt die Insulinmengen zuführen. Gibt es nicht auch eine Methode oder ein Gerät, welches permanent den Blutzucker kontrolliert und dementsprechend die Insulinmenge in den Körper abgibt? Meine Frau leidet an Diabetes mellitus Typ I und ist leider sehr nachlässig bei den Kontrollen.

 
Liebe Grüße aus Wolfsburg
 
Dirk H.

Prof. Dr. Bernhard Ludvik antwortet:

Sehr geehrter Herr H.,

leider sind solche Geräte noch nicht marktreif, aber in Entwicklung. Ich denke, dass sie in einigen Jahren verfügbar sein werden.
 

Anfrage an Mag. Werner Maierhofer - Führerschein (II) ?

 

Ich bin nun 22 Jahre alt und hab bis jetzt leider noch keinen Führerschein, werde diesen aber gerne machen. Leider fehlen mir einige Infos was ich alles machen oder haben muss um als Typ 1 Diabetiker den Führerschein zu machen
(welchen Langzeitwert, welche ärztlichen Atteste).! Ich hoffe das Sie mir diesbezüglich vielleicht weiterhelfen können oder mir sagen können an wen ich mich wenden kann!
 
Vielen Dank im Voraus, Jacqueline R.

 

Mag. Werner Maierhofer antwortet:

Sehr geehrte Frau Jacqueline R.!
 
Wie Ihnen bekannt sein wird, müssen Sie vor Erteilung einer Lenkerberechtigung der Behörde ein fachärztliches Gutachten vorlegen, worin Ihre Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges beurteilt wird. Kommt das Gutachten zum Schluss, dass keine Gründe für eine Befristung vorliegen, wird Ihnen eine unbefristete Lenkerberechtigung ausgestellt werden müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine stabile Stoffwechsellage vorliegt.
 
Wie bereits erwähnt, ist ein Gutachten über den positiven Gesundheitszustand und über die Eignung für einen unbefristeten Führerschein notwendig. Des Weiteren sind folgende Nachweise wichtig:
 
Gute Stoffwechsellage (HbA1c- Verlauf über 2 Jahre ohne gravierende Ausreißer), schriftliche Bestätigung, dass erfolgreich geschult wurde, Abgabe einer Erklärung über eine besondere Sorgfaltspflicht des Diabetikers (z.B. Blutzuckermessung vor Fahrantritt und bei längeren Fahrten zwischendurch), Bestätigung des Nichtvorliegens sonstiger Fahruntauglichkeitsstörungen.
 
Wenn trotz dieser Voraussetzungen entschieden wird, dass Sie keinen unbefristeten Führerschein erhalten, haben Sie die Möglichkeit einer Berufung, deren Erfolgsaussichten wir gut einschätzen.
 
Im Durchführungserlass zum Führerscheingesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie heißt es ausdrücklich, dass lediglich bei Vorliegen berechtigter Zweifel der Behörde hinsichtlich des vom Antragsteller eingeholten positiven fachärztlichen Gutachtens trotzdem ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung des Bewerbers einzuholen sei.
 

Anfrage an Prof. Dr. Kinga Howorka - Hypo-Folgen?

Warum wird auf die Folgen von Hypos für’s Gehirn nirgends eingegangen??Ich war schon zweimal auf Kur, habe mehrere Schulungen hinter mir, aber ich weiß bis heute noch nicht welche Folgen ein Hypo hat. Nur eines: an einem Hypo kann man nicht sterben, man kommt immer wieder zurück!!! Bitte um Aufklärung!
Franz St.

Prof. Dr. Kinga Howorka antwortet:

 Lieber Herr St.,
die wichtigste Folge von immer wiederkehrenden Unterzuckerungen für das Gehirn ist eine teils reversible Veränderung: der Verlust der Hypoglykämiewahrnehmung. Bei einigen Patienten (meist nur bei Typ 1 Diabetes) kann es dann letztlich zu Bewusstseinsverlust bei Hypos kommen.
Etwa 12-20 % der Patienten werden immer wieder bewusstlos, diese brauchen dann auch eine Veränderung der Therapie (andere Glykämieziele) und erfahrungsgemäß eine spezielle Schulung, Hyposchulung genannt.
Thema Hypoglykämie ist ein wichtiger Bestandteil einer normalen FIT Schulung (ca 1-2 Std) und der Hypoglykämie-Vorbeugungsschulung (3x 3 Std., siehe auch www.diabetesFIT.org). Wichtig: es stimmt nicht, dass man an/in einem Unterzucker nicht stirbt/sterben kann. Sehr selten, aber doch, meist wenn mit Unfällen vergesellschaftet. Daher haben wir die Hyposchulung entwickelt, sie ist effektiv und vermindert die Wahrscheinlichkeit von schweren Unterzuckerungen gravierend. Und: Sie haben tatsächlich recht, darauf wird nicht ausreichend eingegangen, Details auch im einschlägigen Kapitel in meinem Buch "Insulinabhängig?...".
 
 

Anfrage an Mag. Werner Maierhofer - Behindertenausweis?

Soll ich als insulinabhängiger Typ 2-Diabetiker um einen Behindertenausweis ansuchen? Was ergeben sich dadurch für Vor- bzw. auch Nachteile ? Was ist mit meinem Führerschein?
Mfg, Reini E.
 

Mag. Werner Maierhofer antwortet:

Sehr geehrter Reinhard E.!
 
Den Behindertenpass erhält man ab einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%. Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt, wie Sie richtig vermuten, einige Vor- und Nachteile mit sich.
 
Insbesondere sind dabei steuerrechtliche Vorteile (pauschalierter Steuerfreibetrag), Vorteile hinsichtlich der Krankheitskosten oder Preisermäßigungen und Sondertarife für diverse Einrichtungen zu erwähnen. Es besteht auch ein Anspruch auf erhöhte Kinderbeihilfe.
 
Wenn Sie ab 50% einen Feststellungsbescheid beantragen, gelten Sie als begünstigter Behinderter.
 
Sie erhalten einen erhöhten Kündigungsschutz (Arbeitgeber/ innen müssen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses bei der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes einholen. Bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf oder berechtigter fristloser Entlassung besteht der Schutz aber nicht) und auch einen Entgeltschutz (das Entgelt darf wegen der Behinderung nicht gemindert werden.) Des Weiteren besteht ein Anspruch auf einen Zusatzurlaub, sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
 
Nun zu den Nachteilen:
 
Wenn man einmal zum Kreis der begünstigten Behinderten zählt, muss man dies dem Arbeitgeber vorweisen. Größere Firmen sind verpflichtet, bei 25 Arbeitnehmern eine/n Behinderte/n anzustellen. Leider zahlen viele Unternehmen lieber eine Ausgleichstaxe und verzichten auf die steuerlichen Vergünstigungen bei Einstellung eines begünstigten Behinderten, weil sie meist unbegründet Nachteile befürchten. Zu erwähnen ist, dass der Feststellungsbescheid nicht rückgängig gemacht werden kann, außer der Gesundheitszustand bessert sich soweit, dass der Grad der Behinderung unter 50% fällt.
 
Bezüglich des Führerscheins:
 
Da Ihr Führerschein der Klasse B bereits ein unbefristeter ist, gehe ich davon aus, dass er, sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat, weiterhin unbefristet bleibt. Eine Befristung des Führerscheins der Klasse A wäre in diesem Fall auch nicht begründbar.
 
Sie müssen der Behörde ein fachärztliches Gutachten vorlegen, worin Ihre Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges beurteilt wird. Kommt das Gutachten zum Schluss, dass keine Gründe für eine Befristung vorliegen, wird Ihnen eine unbefristete Lenkerberechtigung ausgestellt werden müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine stabile Stoffwechsellage vorliegt.
 
Des Weiteren sind folgende Nachweise wichtig:
 
Gute Stoffwechsellage (HbA1c- Verlauf über 2 Jahre ohne gravierende Ausreißer), schriftliche Bestätigung, dass erfolgreich geschult wurde, Abgabe einer Erklärung über eine besondere Sorgfaltspflicht des Diabetikers (z.B. Blutzuckermessung vor Fahrantritt und bei längeren Fahrten zwischendurch), Bestätigung des Nichtvorliegens sonstiger Fahruntauglichkeitsstörungen.
 
Wenn trotz dieser Voraussetzungen entschieden wird, dass Sie keinen unbefristeten Führerschein erhalten, haben Sie die Möglichkeit einer Berufung, deren Erfolgsaussichten wir gut einschätzen.
 
Im Durchführungserlass zum Führerscheingesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie heißt es ausdrücklich, dass lediglich bei Vorliegen berechtigter Zweifel der Behörde hinsichtlich des vom Antragsteller eingeholten positiven fachärztlichen Gutachtens trotzdem ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung des Bewerbers einzuholen sei. 
 

Anfrage an Prof. Prim. Dr. Guntram SCHERNTHANER - Zellzerstörung?

Sehr geehrter Herr Professor,

Bei meinem Sohn (13 J.) wurde Anfang Jänner Diabetes 1 festgestellt. Er produziert aber immer noch Insulin. Gibt es eine Möglichkeit die Zerstörung der Insulin produzierenden Zellen zu stoppen oder hinauszuzögern? Könnte man bei einer Studie teilnehmen? Ich danke im Voraus. Monika A.

Prof. Prim. Dr. Guntram SCHERNTHANER antwortet:

Liebe Frau A.

Tatsächlich gibt es eine neue Substanz mit Namen Dia-Pep. Diese wird jetzt in großen Untersuchungen bei Erwachsenen mit Diabetes Typ 1 eingesetzt. Aber leider kann die von uns verwendete Substanz Dia-Pep aus Sicherheitsgründen bei Kindern nicht eingesetzt werden. Ich bedauere, Ihnen keine besseren Auskünfte geben zu können.

  

Anfrage an Prim. Prof. Dr. R. PRAGER - Vitamine?

Bin Typ-2-Diabetiker. Habe seit ca.einem 3/4 jahr Diabion genommen, ohne einer Veränderung meines HbA1c.Was halten sie von Vitalpilzen. Besten Dank. Gerhard M.

Prim. Univ. Prof. Dr. R. PRAGER antwortet:

Diabion ist nur ein Vitaminpräparat, das speziell für Diabetiker entwickelt wurde, das aber auf den Zucker keinen Einfluss hat. Von Vitalpilzen halte ich nichts, Sie sollten sich bezüglich einer Bliutzucker senkenden Therapie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

 
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